Tschernobyl - Zur völkerrechtlichen Problematik grenzüberschreitender technisch-industrieller Umweltkatastrophen.

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IRB: Z 1585

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Gerade die Umweltkatastrophe in Tschernobyl zeigt, dass das Problem rechtzeitiger, umfassender, wechselseitiger Information bei Störfällen in Atomkraftwerken einer völkerrechtlichen Regelung durch einen multilateralen Vertrag bedarf. Ein internationales Sicherheitssystem im Nuklearbereich ist unerlässlich. Abschließend erörtert der Autor die Frage, ob ein von einer - insbesondere grenzüberschreitend wirkenden - Umweltkatastrophe betroffener Staat völkerrechtlich verpflichtet ist, angebotene Hilfe anzunehmen bzw. Hilfe zu erbitten. (rh)

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Atomkraftwerk, Unfall, Umweltschaden, Umweltbelastung, Strahlenbelastung, Bevölkerung, Völkerrecht, Umweltpflege, Allgemein

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Umwelt- und Planungsrecht 6(1986), Nr.6, S.201-205, Lit.

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Atomkraftwerk, Unfall, Umweltschaden, Umweltbelastung, Strahlenbelastung, Bevölkerung, Völkerrecht, Umweltpflege, Allgemein

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