Anschluß- und Benutzungszwang für Fernwärme.
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1989
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SEBI: 89/4334
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Bei der Einführung einer großflächigen Fernwärmeversorgung, als wünschenswerte Alternative zu den anderen auf dem Markt konkurrierenden Wärmeträgern, dürfte der signifikanteste Hemmfaktor in den hohen Investitionskosten für die Errichtung von leitungsgebundenen Fernwärmenetzen und in der mit der Fernwärme verbundenen Entwertung der bisherigen Energieversorgungseinrichtungen auf Anbieter- oder Abnehmerseite zu sehen sein. An diese Problemkreise knüpft auch die juristische Diskussion um die Zulässigkeit eines Anschluß- und Benutzungszwangs für Fernwärme an. Ob dieses vom jeweiligen Landesgesetzgeber den Kommunen in die Hand gegebene, durch Satzung zu regelnde Zwangsinstrument insbesondere in Nordrhein-Westfalen eine solche Alternative sein kann, ist unter dem Gesichtspunkt rechtlicher Zulässigkeit Gegenstand der Untersuchung. Nach einer Darstellung der technischen und rechtlichen Grundlagen behandelt der Verfasser den Anschluß- und Benutzungszwang in den verschiedenen landesgesetzlichen Ermächtigungsnormen. Diese werden anschließend auf ihre Verfassungsmäßigkeit in formeller und materieller Hinsicht überprüft. vka/difu
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Stuttgart: Boorberg (1989), 183 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Bochum 1988)
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Serie/Report Nr.
Bochumer Beiträge zum Berg- und Energierecht; 6