Verwaltungsrechtsdogmatik im Wandel.

Schröder, Rainer
Mohr Siebeck
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Datum

2007

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Herausgeber

Mohr Siebeck

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Tübingen

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: 2009/2549

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI
RE

Zusammenfassung

Ist die Verwaltungsrechtswissenschaft in der Lage, gesellschaftliche Veränderungen ohne Verlust ihrer wissenschaftlichen Identität aufzunehmen? Der Autor geht dieser Frage in drei Teilen nach: Zunächst widmet er sich der Entstehung und frühen Entwicklung der Wissenschaft vom Verwaltungsrecht. Im zweiten Teil untersucht er den Funktionswandel der öffentlichen Verwaltung unter dem Grundgesetz. Über Art. 28 Abs. 1 GG erweisen sich hier zunächst Eingriffs- und Leistungsverwaltung verklammert. Art. 1 Abs. 3 und 3 Abs. 1 GG führen zur Figur der Selbstbindung der Exekutive und relativieren so administrative Freiheitsräume in den Bereichen des unbestimmten Rechtsbegriffs und Ermessens. Eine Revision der Lehre vom besonderen Gewaltverhältnis wird von einem Risikoverwaltungsrecht begleitet. Das Recht der Planung löst Forderungen nach einem grundlegenden Methodenwandel aus, und die Phänomene der Europäisierung und Privatisierung leiten auch in der Verwaltungsrechtswissenschaft einen Rückzug des Staats ein. Vor diesem Hintergrund setzt der Autor im dritten Teil zu einer Neujustierung der Verwaltungsrechtswissenschaft an. In Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Debatte um die Reform des Allgemeinen Verwaltungsrechts überprüft er die verbleibende Relevanz der juristischen Methode der Verwaltungsrechtswissenschaft und erarbeitet abschließend Innovationen im Verhältnis von Öffentlichem Recht und Privatrecht, dem Recht der Verwaltungsorganisation und der Handlungsformenlehre. Dogmatische Leitunterscheidungen wie Staat und Gesellschaft, Innen und Außen, Privatrecht und Öffentliches Recht, Eingriff und Leistung werden dabei intakt gehalten.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

XVI, 379 S.

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Jus publicum; 166

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