Die Anwendbarkeit des Konzernrechts auf die öffentliche Hand.
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SEBI: 72/2516
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Zusammenfassung
Die wirtschaftliche Betätigung des Staates wirft die Frage auf, ob insbesondere Regelungen über die Ausgleichspflicht des herrschenden Unternehmens im sogenannten faktischen Konzern nach §§ 311 ff. AktG und die Regelungen über den Vertragskonzern nach §§ 291 ff. AktG auf ein entsprechendes Verhalten der öffentlichen Hand anwendbar sind.Die unbeschränkte Anwendung, die nach Maßgabe der §§ 311 ff. zu einer vollen Verantwortlichkeit des Staates führt, ist zu bejahen.Dieser Verpflichtung kann er sich nur durch Abschluß eines Beherrschungsvertrages nach §§ 293 ff. AktG entziehen.
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Schlagwörter
Staat, Wirtschaft, Wirtschaftsrecht, Kapitalgesellschaft, Industrieunternehmen, Rechtswissenschaft, Öffentliche Hand
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Bochum, (1971) XXI/221 S., Lit.; Zus.
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Staat, Wirtschaft, Wirtschaftsrecht, Kapitalgesellschaft, Industrieunternehmen, Rechtswissenschaft, Öffentliche Hand