Erwerb von Wohnungseigentum durch Zwangsversteigerung. Die Haftung des Erwerbers für Lasten und Kosten.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1985
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 236
SEBI: Zs 6352-4
SEBI: Zs 6352-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Haftung des Erwerbers von zwangsversteigertem Wohnungseigentum für Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums ist auch dann nicht gegeben, wenn die den Rückstand ausweisende Jahresabrechnung erst nach dem Zuschlagsbeschluss erstellt und von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebilligt worden ist. Wäre für die Haftung der Wohnungseigentümer untereinander die Konkretisierung der Beitragspflicht durch entsprechende Jahresabrechnungen maßgebend, hätten es die Wohnungseigentümer in der Hand, sich durch Verzögerung der Abrechnung einen neuen Schuldner zu verschaffen. (rh)
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Wohnungseigentum, Hamburg 36(1985), Nr.4, S.20