Fehllösung zur Fehlbelegung. Ein Rechtsbegriff wird bewußt falsch angewendet. Tl. 1.

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IRB: Z 903
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267

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Abstract

Nach dem Wohnungsbindungsgesetz gilt als Fehlbelegung im sozialen Wohnungsbau, wenn jemand ohne Wohnungsberechtigungsschein eine Sozialwohnung bezieht. Im Allgemeinen wird darunter heute jedoch ein durchaus legaler Zustand verstanden, der eine Einkommensverbesserung oder Verminderung der Personenzahl des Haushalts beinhaltet. Die Belegung ist nur an die Einzugsbedingung geknüpft. Der Autor geht davon aus, dass eine nachträgliche Änderung dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Eigentümern und Mietern widersprechen würde, da eine nachträgliche Änderung der Eigentumsförderung für unrealistisch gehalten wird. IRPUD

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Wohnen/Wohnung, Sozialwohnung, Fehlbelegung

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Demokratische Gemeinde, Bad Godesberg 32(1980)Nr.1, S.19-20

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Wohnen/Wohnung, Sozialwohnung, Fehlbelegung

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