Schutz und Erhaltung von Ensembles und Denkmalbereichen.

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IRB: Z 1642
SEBI: Zs 3238-4

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KO

Zusammenfassung

Ensembles und Denkmalbereiche sind nach niedersächsischem Denkmalrecht sogenannte "Gruppen baulicher Anlagen".Wenn einer solchen Gruppe insgesamt Denkmalwert beigemessen wird, genießt sie exakt denselben Schutz wie das einzelne Gebäude, das bereits im Rahmen einer isolierten Bewertung als Denkmal geschützt wird.Die Erhaltung von Ensembles und Denkmalbereichen ist eine umfängliche, nur gemeinschaftlich zu bewältigende Aufgabe zwischen der Landesdenkmalpflege und den Kommunen.(str)

Beschreibung

Schlagwörter

Baudenkmal, Ensemble, Denkmalschutzgesetz, Ensembleschutz, Erhaltung, Denkmalliste, Stadterneuerung, Denkmalschutz

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In: Berichte zur Denkmalpflege in Niedersachsen, 10(1990), Nr.4, S.167-171, Abb.

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Baudenkmal, Ensemble, Denkmalschutzgesetz, Ensembleschutz, Erhaltung, Denkmalliste, Stadterneuerung, Denkmalschutz

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