Landschaftsplanung und Naturschutz als angewandte Landschaftsökologie am Beispiel Nordrhein-Westfalens.
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1978
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ZZ
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SEBI: Zs 2350-4
BBR: Z 300a
IRB: Z 1043
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IRB: Z 1043
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Zusammenfassung
Die Landschaftsplanung auf ökologischer Grundlage wurde - wie im vorliegenden Beitrag dargelegt - durch die methodischen und praktischen Arbeiten der Landschaftsökologie ermöglicht.Die ökologische Landschaftsgliederung, d.h. die Ausgliederung landschaftsökologischer Raumeinheiten (planungsrelevanter, ökologisch begründeter Landschaftseinheiten) ermöglicht dem Landschaftsökologen durch eine detaillierte Landschaftsanalyse eine umfassende Charakterisierung des Naturhaushalts der jeweiligen Raumeinheit. Da auch die aktuelle Belastung und in manchen Fällen sogar bereits die generelle (potentielle) Belastbarkeit der Ökofaktoren und des gesamten Ökosystems annähernd ermittelt werden können, werden dem Landschaftsplaner zwingende Entscheidungskonsequenzen und Sicherungsforderungen bereitgestellt. Die zweite ökologische Grundlage des Landschaftsplans ist das Biotopkataster schutzwürdiger Gebiete, das gemäß Auftrag des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz NW) erstellt wird. Eine gründliche Analyse der Landschaft ermittelt alle schutzwürdigen Gebiete (Landschaftsschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmale, Naturschutzgebiete). Aus diesen schutzwürdigen Gebieten soll eine Auswahl getroffen werden für ein Netz repräsentativer Biotoptypen Nordrhein-Westfalens, die es als Naturschutzgebiete auf Dauer zu sichern gilt.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Landschaft & Stadt, Stuttgart 10 (1978), H.3, S. 120-125, Lit.