Die Kosten weitergeben. Infrastrukturkosten.

Markus, Wolfram
Eppinger
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Datum

2012

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Herausgeber

Eppinger

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Schwäbisch-Hall

Sprache

ISSN

0723-8274

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 3025

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

In den Städten und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland sinken nicht überall die Einwohnerzahlen und auch innerhalb der Kommunen variiert die Bevölkerungsentwicklung zum Teil erheblich zwischen den Ortsteilen. An diesen Standorten müssen daher neue Wohngebiete entstehen. Doch wo Kommunen wachsen, reicht es nicht aus, nur Wohnbauflächen zu planen und für die Verkehrsanbindung zu sorgen. Es entsteht auch Investitionsbedarf bei der Ausstattung neuer Wohngebiete mit Betreuungseinrichtungen und Schulen in angemessener Entfernung. Wie dieser Bedarf angesichts knapper Gemeindekassen finanziert werden kann, hat das Deutsche Institut für Urbanistik GmbH (difu) in einem Gutachten für die Stadt Potsdam geklärt. Die Untersuchung kann über den konkreten Fall Potsdam hinaus auch als Beispiel für andere Städte in vergleichbarer Situation dienen. In dem Beitrag werden die Ergebnisse des Gutachtens zusammengefasst vorgestellt. Im Mittelpunkt der Betrachtung stand die im deutschen Recht bisher sehr zurückhaltend geregelte Frage der Finanzierung von Folgeinvestitionen in die öffentliche Infrastruktur. Eine Refinanzierung ist hoheitlich nur in Bezug auf die nach Bundes- und Landesrecht beitragsfähigen Anlagen wie Erschließungsstraßen oder Anschluss an das Entwässerungsnetz vorgesehen. Für andere Infrastrukturmaßnahmen wie beispielsweise der Bau von Kindergärten und Schulen besteht derzeit keine Möglichkeit, die Erstellungskosten durch Beitragserhebungen auf die Begünstigten umzulegen. Es besteht aber die Möglichkeit, im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags Regelungen zur Kostenübernahme zu treffen. Folgekostenvereinbarungen mit den Grundstückseigentümern sind grundsätzlich gerechtfertigt, denn mit der Ausweisung von Baurechten geht eine Bodenwerterhöhung einher. Die Kostenübertragung ist dabei an Voraussetzungen geknüpft. Erforderlich ist ein einheitliches Entwicklungskonzept des Baugebietes, das sowohl die planungsrechtlichen Voraussetzungen als auch die Finanzierung der Folgeinvestitionen durch städtebauliche Verträge umfasst.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Der Gemeinderat

Ausgabe

Nr. 10

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 8-9

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen