Entwicklung im Gesellschaftsrecht der Europäischen Gemeinschaft - Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV.
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1991
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SEBI: 91/2355-4
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Zusammenfassung
Die in allen EG-Staaten zugelassene Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung soll die Kooperation zwischen mittelständischen Unternehmen in Hinblick auf den steigenden Konkurrenzdruck angesichts der bevorstehenden Öffnung der europäischen Binnengrenzen verbessern.Vorbild für die gesetzliche Ermächtigung der Rechtsform war die in Frankreich verbreitete Rechtsform "Groupement d'interet economique" (GIE).Bekanntestes Beispiel ist Airbus Industries.Rechtlich gesehen mit der Offenen Handelsgesellschaft deutschen Rechts vergleichbar, fungiert sie als joint venture, das unmittelbar dem EG-Recht unterstellt ist.Zweck der Gesellschaft ist die Kooperation seiner Mitglieder, ohne als Konzernleitung über diese oder als Holding zu fungieren.Gewinnerzielung für sich selbst ist nicht Zweck der EWIV.Die bisher 90 Gründungen werden vernehmlich von Freiberuflern für grenzüberschreitende Zusammenarbeit genutzt.Die Arbeit erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten, evaluiert die bisherigen Erfahrungen und stellt praktische Möglichkeiten an Fallbeispielen aus den Bereichen Einkauf und Marketing, Spedition, Finanzinstitutionen u. a. dar. wev/difu
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Bonn: (1991), ca. 110 S., Abb.; Lit.
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Serie/Report Nr.
IfM-Materialien; 82