Das nachbarschaftliche Verhältnis an öffentlichen Straßen.

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SEBI: 80/3055

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Zusammenfassung

Das Nachbarrecht ist gekennzeichnet durch ein Nebeneinander und Ineinander von öffentlichrechtlichen und privatrechtlichen Vorschriften. Besonders wurde dieses vom Bundesverwaltungsgerichtshof sowie vom Bundesgerichtshof hervorgehoben, indem bestimmt wurde, daß auch im Bürgerlichen Recht das Bundesimmissionsschutzgesetz als Wertmaßstab anzuwenden ist. Zu diesem Problembereich will die Arbeit, in der das nachbarschaftliche Verhältnis an öffentlichen Straßen dargestellt wird, einen Klärungsversuch unternehmen. Für das nachbarschaftliche Verhältnis an öffentlichen Straßen ist davon auszugehen, daß dabei unter ,,Nachbar'' und ,,Nachbarschaft'' die zusammenfassende Bezeichnung für all die Fälle zu verstehen ist, in denen Grundstückseigentümer und -besitzer unmittelbar an oder in der Nähe von einer Straße irgendwie in ihren Rechten oder Pflichten berührt werden. Nach einer Abgrenzung des Themas sowie der Erarbeitung der grundsätzlichen Definitionen werden anschließend, angelehnt an den zeitlichen Werdegang einer Straße (Planung, Gebrauch, Veränderung), die jeweils für den Nachbarn bestehenden Rechte und Pflichten dargestellt und die sich im einzelnenn ergebenden Probleme erörtert. eb/difu

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Nachbarrecht, Straße, Bundesimmissionsschutzgesetz, Gemeingebrauch, Sondernutzung, Anliegergebrauch, Verwaltungsrecht, Verkehr, Umweltschutz

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Münster: (1979), XXI, 216 S., Lit.

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Nachbarrecht, Straße, Bundesimmissionsschutzgesetz, Gemeingebrauch, Sondernutzung, Anliegergebrauch, Verwaltungsrecht, Verkehr, Umweltschutz

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