Stand der Gesetzgebung der Kantone zur Verwirklichung behindertengerechten Bauens.

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IRB: Z 1049

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Der Autor stellt fest, dass bereits die Hälfte aller Kantone gesetzliche Bestimmungen über behindertengerechtes Bauen erlassen haben und dass in einigen Kantonen Bestrebungen zur Einführung solcher Bestimmungen bestehen. Die Erfahrung zeigt allerdings auch, dass den bestehenden Vorschriften oft nicht nachhaltig Beachtung verschafft wird. Dem kann abgeholfen werden durch intensivere Öffentlichkeitsarbeit zur Bewusstmachung der Probleme als solches, sowie durch verstärkte Information von Baufachleuten und Behörden. Bei der architektonischen Lösung ist auf die Verschiedenheit der Behinderungsarten zu nehmen, damit nicht etwa die Erleichterung für den einen eine Erschwerung für den anderen mit sich bringt. rh

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Bebauung, Daseinsvorsorge, Allgemein, Behinderter, Behindertengerecht, Baugesetz, Bauen

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Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung 82(1981) Nr.10, S.431-440, Tab.

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Bebauung, Daseinsvorsorge, Allgemein, Behinderter, Behindertengerecht, Baugesetz, Bauen

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