Das Spanische Wasserrecht. Geschichtliche Grundzüge, Eigentumsverhältnisse an den Gewässern, Nutzungsverhältnisse, Dienstbarkeiten.
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SEBI: 78/5267
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Abstract
Die Arbeit beschäftigt sich mit der vielseitigen Geschichte des spanischen Wasserrechts, den Eigentumsverhältnissen an den Gewässern, Nutzungsverhältnissen und Dienstbarkeiten an öffentlichen Gewässern. Ausgehend von einer allgemeinen Einführung in das spanische Wasserrecht geht der Autor der Fragestellung nach, ob nach spanischem Recht Eigentum am Wasser möglich ist. Im Rahmen der wasserrechtlichen Nutzungsrechte beschreibt er den Gemeingebrauch (z. B. Fischfang), die Sondernutzung und ihre Ausgestaltung sowie die gesetzlichen Erfordernisse zur Erlangung einer Sondernutzungserlaubnis für spanische Gewässer (z. B. eine besondere Konzession zur gewerblichen Wassernutzung). Im Anschluß daran behandelt er die beiden maßgebenden Wassergesetze Spaniens, das "Ley de Aguas" und den "Codigo Civil", in denen die unterschiedlichen Dienstbarkeiten (gesetzliche, freiwillige und natürliche Dienstbarkeit) an Gewässern geregelt sind, wobei unter einer Dienstbarkeit eine Belastung zu verstehen ist, die auf einer unbeweglichen Sache zu Gunsten einer anderen ruht, die nicht demselben Eigentümer gehört. kp/difu
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Wasserrecht, Eigentum, Nutzungsrecht, Dienstbarkeit, Wasserweg, Gemeingebrauch, Sondernutzung, Wasserversorgung, Wasserwirtschaft, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Versorgung, Recht, Wasser
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Tübingen: (1966), VII, 94 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1966)
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Wasserrecht, Eigentum, Nutzungsrecht, Dienstbarkeit, Wasserweg, Gemeingebrauch, Sondernutzung, Wasserversorgung, Wasserwirtschaft, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Versorgung, Recht, Wasser