Ermittlungstätigkeit der Ämter für Verfassungsschutz und Grundrechte.

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SEBI: 79/5269

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Abstract

Trotz der Brisanz und der immer neuen Aktualität gibt es kaum ein Rechtsgebiet, das in Rechtsprechung und Literatur so auffällig vernachlässigt worden ist, wie das des nachrichtendienstlichen Verfassungsschutzes. Es wird der Versuch unternommen, die rechtlichen Kriterien, die den Informationsbedarf der Ämter für Verfassungsschutz begrenzen, aufzuzeigen. Hierzu gibt der Autor einen Überblick über die Entwicklung des Persönlichkeitsrechts sowie des Verfassungsschutzrechts (Stichwort Entpolizeilichung des Staatsschutzes nach 1945).Als weitere Voraussetzungen werden die Begriffe "freiheitlich demokratische Grundordnung'' und "Verfassungsfeind'' (letzterer findet sich weder im Grundgesetz noch im Bundesverfassungsschutzgesetz) erklärt. Die Rechtsgrundlagen der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden werden erläutert. Das wichtigste und umfangreichste Kapitel behandelt die aus bestimmten Ermittlungsmethoden (Observierung, "Wanzen'', Briefkontrolle, Einsatz von sog. "V-Männern'') entstehenden Rechtsprobleme. chb/difu

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Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Partei, Bürgerinitiative, Verfassungsschutz, Behörde, Ermittlungsverfahren, Grundrecht, Abhörgerät, V-Mann, Überwachung

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Frankfurt/Main: Lang (1979), XIII, 305 S., Lit.; jur.Diss.; Frankfurt/Main 1978

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Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Partei, Bürgerinitiative, Verfassungsschutz, Behörde, Ermittlungsverfahren, Grundrecht, Abhörgerät, V-Mann, Überwachung

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Frankfurter öffentlich-rechtliche Studien; 4