Gewinnstreben als öffentliche Unternehmen legitimierender Zweck. Die Antwort des Grundgesetzes

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: Zs 388-4
IRB: Z 955

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Abstract

Der Beitrag untersucht die verfassungsrechtliche und isbesondere grundrechtliche Zulässigkeit öffentlicher Unternehmen, die sich außerhalb des Bereichs der Daseinsvorsorge mit dem Ziel betätigen, Gewinne zu erwirtschaften. Gezeigt wird, dass auch für die Teilnahme der öffentlichen Hand am Wettbewerb - entgegen einer verbreiteten Vorstellung - auf die vertrauten Strukturen der abwehrrechtlichen Dogmatik zurückgegriffen werden kann. Die konsequente Rezeption der allgemeinen Grundrechtslehren und nicht zuletzt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes führt zu auch in gesamtwirtschaftlicher Perspektive überzeugenden Ergebnissen. difu

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 22

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S. 921-932

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