Der hoheitlich gestaltete Vertrag. Eine rechtsvergleichende Untersuchung über den Planvertrag im Sowjetrecht und den "diktierten Vertrag" im Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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SEBI: Ser 48-35

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Abstract

Der hoheitlich gestaltete Vertrag ist ein staatliches Mittel, um in den Wirtschaftsablauf lenkend einzugreifen.Eine Form dieser staatlichen Lenkung ist die Einwirkung auf zivilrechtliche Verträge.Sie kann sich äußern in der Anordnung eines Vertragsschlusses, in der Zuweisung eines Vertragspartners oder auch in der Vorgestaltung des Vertragsinhalts durch Verwaltungsakt.Dieses für das Prinzip der Privatautonomie offensichtlich feindliche Instrumentarium erlangt nicht nur in Krisenzeiten Bedeutung, sondern ist unter den Bedingungen einer Entwicklung zum modernen Industriestaat zu einem unverzichtbaren Mittel der Wirtschaftsführung geworden.In den Zentralverwaltungswirtschaften sowjetischer Prägung ist er seit langem ein typisches Lenkungsmittel.Der Verfasser deckt Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen den Spielarten des "diktierten Vertrages" in Ost und West auf.Er bringt Vorgang, Mittel und Zweck der hoheitlichen Vertragsgestaltung in ein System.Hierbei geht er rechtsvergleichend vor, wobei aufschlußreiche Einblicke in die fremde Wirtschaftsordnung eröffnet werden, die einen Gewinn für die eigene Rechtsdogmatik erbringen. kp/difu

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Vertrag, Planvertrag, Vertragsgestaltung, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung, Planwirtschaft, Vertragsrecht, Wirtschaftsplanung, Recht, Wirtschaft

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Berlin: de Gruyter (1969), XX, 403 S., Lit.; Reg.(jur.Habil.; Hamburg 1966)

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Vertrag, Planvertrag, Vertragsgestaltung, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung, Planwirtschaft, Vertragsrecht, Wirtschaftsplanung, Recht, Wirtschaft

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Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht; 35