Die Musterfeststellungsklage im Mietrecht.
DMB-Verl.
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DMB-Verl.
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DE
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Berlin
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0173-1564
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200468-9
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ZLB: R 199 ZB 7111
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RE
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Abstract
Eine Analyse und Bewertung der "Musterfeststellungsklage
im Mietrecht" fordert sowohl den generellen Blick auf die
Musterfeststellungsklage (A.) und die bisherigen Erfahrungen
mit diesem noch relativ jungen Klagemodell (8.) als
auch denjenigen auf ihre mietrechtlichen Besonderheiten
(C.). Auf dieser Basis kann neben der Bestandsaufnahme
auch über Alternativen nachgedacht (0.) und ein Ausblick
auf die Tauglichkeit der Musterfeststellungsklage im Mietrecht
und ihre Zukunftsaussichten gegeben werden (E.). Verband wird folglich vermieden. Das würde nämlich insofern
eine gewisse Gefahr bergen, als immer nur eine Musterfeststellungsklage
pro Lebenssachverhalt erhoben werden
kann, § 610 Abs. I ZPO. Keineswegs überzeugend sind
aber aus den genannten Gründen die sonstigen Beschränkungen;
insbesondere bei der Mitgliederzahl haben sie sich
bereits als ernsthaftes Hindernis für die Zulässigkeit der
Klage erwiesen. Hinzu kommt, dass für die Musterfeststellungsklage
keinerlei gesonderte Finanzierungsmodalitäten
für die klagenden Verbände oder Abweichungen von
der allgemeinen Kostenverteilung nach § 91 ZPO vorgesehen
wurden. Die Streitwertdeckelung auf 250000 € durch
§ 48 Abs. 1 Satz 2 GKG fuhrt zudem dazu, dass die Klage
für die Anwaltschaft wenig attraktiv ist.
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Wohnungswirtschaft & Mietrecht : WM
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1-10