Entbürokratisierung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren.

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1979

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Das Baugenehmigungsverfahren in Rheinland-Pfalz soll durch eine Reihe von Rechtsänderungen wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden. Diese Rechtsänderungen betreffen im einzelnen die Bauanzeigenverordnung, die Freistellungsverordnung, einen Beschleunigungserlass und die Vereinfachung der Vorschrift des § 96 Abs. 3 der Landesbauordnung. hb

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Bauwirtschaftliche Informationen.BI Ausgabe A (1979)Nr.3, S.40

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