Die Erschließung von Bauland nach dem Bundesbaugesetz unter besonderer Berücksichtigung der bayerischen Gemeindepraxis.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: HB 920

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Unter Erschließung werden neben der Bereitstellung der erforderlichen Flächen die Maßnahmen verstanden, die der völligen Baureifmachung des Baulandes dienen (Verkehrs-, Abwasser-, Gas-, Elektrizitätsanschluß).Die Arbeit befaßt sich mit den allgemeinen Vorschriften des Erschließungsrechts ( r r 123-126 BBauG); hiernach ist die Erschließung Sache der Gemeinde.Im weiteren wird der zweite Abschnitt des Erschließungsrechts ( r r 127-135 BBauG), der in Anlehnung an das frühere Fluchtliniengesetz die Erhebung des Erschließungsbeitrags regelt, erörtert.Der letzte Teil beschäftigt sich mit der Überleitung des entsprechenden alten Rechts in das Erschließungsrecht des Bundesbaugesetzes.Hier wird auch die breite Judikatur, die im bayerischen Rechtsbereich besteht, verarbeitet. chb/difu

Description

Keywords

Gemeindepraxis, Bauland, Bundesbaugesetz, Erschließung, Erschließungsvertrag, Erschließungsanspruch, Ablösung, Bauwesen, Verwaltungsrecht, Baurecht, Bauplanungsrecht

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Würzburg: (1967), XXXIII, 219 S., Kt.; Tab.; Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Gemeindepraxis, Bauland, Bundesbaugesetz, Erschließung, Erschließungsvertrag, Erschließungsanspruch, Ablösung, Bauwesen, Verwaltungsrecht, Baurecht, Bauplanungsrecht

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries