Die Erschließung von Bauland nach dem Bundesbaugesetz unter besonderer Berücksichtigung der bayerischen Gemeindepraxis.
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1967
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SEBI: HB 920
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Zusammenfassung
Unter Erschließung werden neben der Bereitstellung der erforderlichen Flächen die Maßnahmen verstanden, die der völligen Baureifmachung des Baulandes dienen (Verkehrs-, Abwasser-, Gas-, Elektrizitätsanschluß).Die Arbeit befaßt sich mit den allgemeinen Vorschriften des Erschließungsrechts ( r r 123-126 BBauG); hiernach ist die Erschließung Sache der Gemeinde.Im weiteren wird der zweite Abschnitt des Erschließungsrechts ( r r 127-135 BBauG), der in Anlehnung an das frühere Fluchtliniengesetz die Erhebung des Erschließungsbeitrags regelt, erörtert.Der letzte Teil beschäftigt sich mit der Überleitung des entsprechenden alten Rechts in das Erschließungsrecht des Bundesbaugesetzes.Hier wird auch die breite Judikatur, die im bayerischen Rechtsbereich besteht, verarbeitet. chb/difu
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Würzburg: (1967), XXXIII, 219 S., Kt.; Tab.; Lit.