Erster Entwurf muss verbessert werden! Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes aus Sicht der Kommunen.
Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel
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DE
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Burgwedel
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1437-417X
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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
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RE
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Abstract
Das Bundesumweltministerium hat im März 2010 einen ersten Entwurf zur Anpassung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) an die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass das KrW-/AbfG zukünftig die Bezeichnung Kreislaufwirtschaftsgesetz tragen soll. Diese Bezeichnung löst allerdings Irritationen aus, denn das Gesetz setzt immerhin die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht um und dient unzweifelhaft der umweltverträglichen Entsorgung von Abfällen mit dem Ziel der Vermeidung und Verwertung von Abfällen sowie der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Auch rechtlich und inhaltlich ruft der Entwurf insbesondere Rechtsunsicherheiten hervor, die aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände behoben werden müssen. In ihrer Stellungnahme vom 30. März 2010 fordern sie daher den Gesetzgeber auf, die Novellierung des KrW-/AbfG an dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2009 zu orientieren. In dem Beitrag werden folgende Eckpunkte des Gesetzentwurfs aus Sicht der Kommunen kommentiert und Änderungsvorschläge unterbreitet: Neue Ausgestaltung der Überlassungspflichten; Gewerbliche Sammlungen; Überwiegende öffentliche Interessen; Der Begriff des Sammlers; Beauftragung Dritter und Übertragung von Pflichten.
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Journal
Stadt und Gemeinde interaktiv
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Nr. 5
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S. 196-198