Die Regelung des Verhältnisses öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe in einem neuen Jugendhilferecht unter besonderer Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz und des geschichtlichen Beitrags des Deutschen Vereins.

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SEBI: 77/4058

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Der vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit den Fachkreisen der Jugendhilfe im Frühjahr 1974 übermittelte Referentenentwurf eines Gesetzes für Jugendhilfe sieht auch eine gesetzliche Neuregelung des gegenseitigen Beziehungsverhältnisses öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe vor. Die vorgesehene Neuordnung weicht in zahlreichen Punkten von der Regelung des geltenden Rechts ab, die sich ergebenden Einzelfragen sind materiellrechtlicher, organisationsrechtlicher, terminologischer und nomenklaturischer Natur. Die vorliegende Studie analysiert im einzelnen die einschlägigen Bestimmungen des Referentenentwurfs unter entstehungsgeschichtlichen Aspekten seit der Jahrhundertwende mit dem Schwerpunkt auf dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922. Die Einzelfragen sind systematisch aufbereitet und zur Erleichterung der weiteren Beratung in Thesen zusammengefaßt.

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Schlagwörter

Jugendhilfegesetz, Wohlfahrt, Jugendverband, Sozialarbeit, Verband, Gesetzgebung, Recht, Geschichte

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Frankfurt/Main: (1975), VII, 134 S.

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Jugendhilfegesetz, Wohlfahrt, Jugendverband, Sozialarbeit, Verband, Gesetzgebung, Recht, Geschichte

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