E-Tretroller im Stadtverkehr. 2019. Handlungsempfehlungen für deutsche Städte und Gemeinden zum Umgang mit stationslosen Verleihsystemen.

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Berlin

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EDOC

Abstract

Seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge­Verordnung (eKFV) können elektrische Tretroller auf deutschen Straßen legal genutzt werden. Auf kommunaler Seite werden vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit stationslosen Leihfahrradsystemen - Fragen nach den Wirkungen der E­Tretroller auf Klima, Umwelt und Verkehr sowie den geeigneten Rahmenbedingungen für einen stadtverträglichen Betrieb der Leihangebote gestellt. Der Deutsche Städte­ und Gemeindebund (DStGB) und der Deutsche Städtetag (DST) haben auf Basis erster Erfahrungen in den Städten gemeinsam mit den Anbietern im August 2019 ein Memorandum of Understanding auf den Weg gebracht, das wesentliche Aspekte der Kooperationen zwischen Anbietern und Kommunen adressiert. Daran anknüpfend sowie auf Basis der Publikation "Bike sharing im Wandel - Handlungsempfehlungen für deutsche Städte und Gemeinden zum Umgang mit stationslosen Systemen" sollen die Handlungsempfehlungen einen Überblick über die ersten vor allem internationalen Erfahrungen mit elektrischen Leihtretrollern vermitteln, Chancen und Herausforderungen für Deutschland abwägen und Hinweise für die Planungs­ und Regulierungspraxis in deutschen Städten und Gemeinden geben. Das übergeordnete Die Handlungsempfehlungen nehmen ausschließlich Bezug auf E­Tretroller ohne Sitz und mit Lenkstange, die gemäß Elektrokleinstfahrzeuge­Verordnung eine allgemeine Betriebserlaubnis erhalten und am Straßenverkehr teilnehmen können. Synonym werden diese Fahrzeuge in der Handreichung unter anderem auch als Leihroller, E­Leihroller und E­Scooter bezeichnet. Elektrische Motorroller mit einem Sitz, deren Höchstgeschwindigkeit 20 km/h überschreitet, sind hingegen nicht Bestandteil der Handlungsempfehlungen.

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43 S.

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