Die Gefährdungshaftung des Betreibers von Abwasserleitungen nach dem Haftpflichtgesetz.
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BBR: Z 309
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Zusammenfassung
Die Ausweitung der Gefährdungshaftung nach dem Haftpflichtgesetz auf den Betreiber von Abwasserleitungen bringt eine Reihe von zusätzlichen Problemen mit sich. Auf diese Probleme muss sich der Betreiber einstellen. Auf die Qualität des Rohrmaterials, die Verlegungsarbeiten und die erforderlichen Betriebskontrollen muss besonders geachtet werden. DW
Beschreibung
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Recht, Wasser, Abwasser, Kanalisation, Gefährdungshaftung, Haftpflicht, Betreiber, Qualität, Rohrmaterial, Verlegung, Betriebskontrolle
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Korrespondenz Abwasser 25(1978)Nr.3, S.78-81, Lit.
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Recht, Wasser, Abwasser, Kanalisation, Gefährdungshaftung, Haftpflicht, Betreiber, Qualität, Rohrmaterial, Verlegung, Betriebskontrolle