Paritätische Mitbestimmung in kommunalen Eigengesellschaften aufgrund vertraglicher Stimmrechtsbindung. Das "Duisburger Modell" und das "Kieler Modell".
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1972
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SEBI: 73/2077
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Zusammenfassung
Die Entscheidung verschiedener SPD-regierter Städte, in ihren kommunalen Eigengesellschaften die paritätische Mitbestimmung nach den Vorschlägen der ÖTV einzuführen, wird grundsätzlich hinterfragt Dürfen Gemeinden und Gemeindeverbände ohne gesetzliche Verpflichtung ,,freiwillig'' die paritätische Besetzung der Aufsichtsräte ihrer Eigengesellschaften vornehmen und sich dazu in Abstimmungsvereinbarungen verpflichten?Nach einer Bestandsaufnahme der rechtlichen Vorschriften werden Abstimmungsvereinbarungen der Gemeinden auf ihre Zulässigkeit und ihre Grenzen hin überprüft.Dabei werden besonders solche Vereinbarungen über die Ausübung des Stimmrechtes bei den Wahlen zum Aufsichtsrat behandelt, die die Kommune verpflichten, Vertrauenspersonen der Arbeitnehmerschaft in den Aufsichtsrat zu wählen.Die Argumente der allgemeinen Diskussion für oder gegen die paritätische Mitbestimmung werden dabei im Hinblick auf ihre rechtliche Bedeutung für die Rechtmäßigkeit der Stimmrechtsbindungsverträge diskutiert.
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Frankfurt/Main: (1972) 202 S., Lit.; Zus.