Planungsrechtliche Voraussetzungen für Wohnungsneubau schaffen - Kreativität ist gefragt.

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ZZ

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IRB: Z 252
SEBI: Zs 490-4

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Zusammenfassung

Der akute Wohnungsbedarf ist das dringendste soziale Problem Berlins. Der rot-grüne Senat hat sich ein ehrgeiziges Ziel hinsichtlich des Wohnungsneubaues gesetzt. Bis jetzt sollen es 35000 Wohneinheiten in dieser Legislaturperiode werden. Wohnungspolitik muß deshalb vorrangig betrieben werden. Dazu gehört auch die Verbesserung von Organisationstruktur und Personal in den Bezirksbauverwaltungen. Für das aktuelle Programm der nächsten 2 Jahre sind ausreichend auch planungsrechtlich nutzbare Grundstücke vorhanden. Deutliche und verlässliche Aussagen muss es hinsichtlich der beabsichtigten Novellierung des FNP für die Bebauungsplanpraxis rechtzeitig geben. In den verbleibenden 1,5 bis 2 Jahren sind für planungsbefangene Grundstücke die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Als zentraler Kernpunkt zur Durchführung des Wohnungsbauprogramms wird die Verkürzung der Dauer des Bebauungsplanverfahrens angesehen. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Wohnungsbauförderung, Wohnungspolitik, Kommunalverwaltung, Grundstück, Planungsrecht, Bebauungsplan, Wohnungsbedarf, Wohnungsneubau, Personal, Baulandbedarf, Stadtplanung/Städtebau, Bauplanung

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Berliner Bauwirtschaft, Wiesbaden 40(1989), Nr.20, S.461-462

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Wohnungsbauförderung, Wohnungspolitik, Kommunalverwaltung, Grundstück, Planungsrecht, Bebauungsplan, Wohnungsbedarf, Wohnungsneubau, Personal, Baulandbedarf, Stadtplanung/Städtebau, Bauplanung

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