Die persönliche Rechtsstellung des Gemeindevertreters im Verhältnis zu der des Parlamentariers.
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1964
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SEBI: CL 436
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Zusammenfassung
Übereinstimmend geht aus dem Bonner Grundgesetz, den Länderverfassungen und den Gemeindeordnungen hervor, daß den Abgeordneten eine Sonderstellung eingeräumt wird. Diese Sonderstellung der Abgeordneten findet ihren Inhalt im wesentlichen durch die einzelnen Rechte und Pflichten, die mit der Übernahme des parlamentarischen Mandats bzw. des Gemeindevertreteramtes verbunden sind. Deshalb kann die Rechtsstellung der Abgeordneten nur an Hand ihrer Rechte und Pflichten im einzelnen dargestellt werden. Diese wiederum können aber nicht von den dem Parlament und der Gemeindevertretung zukommenden unterschiedlichen Funktionen getrennt werden, weil erst aus den unterschiedlichen Aufgabenbereichen dieser Vertretungskörperschaften die Verschiedenheiten im Amt des Bundestagsabgeordneten, des Landtagsabgeordneten sowie des Gemeindevertreters resultieren. Infolgedessen wird außer der Rechtsstellung des Parlaments und der Gemeindevertretung die Bedeutung einzelner Rechte und Pflichten, wie der Immunität, der Mitwirkungspflicht, der Treuepflicht, der Schweigepflicht u. a. untersucht. chb/difu
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Kiel: (1964), 94 S., Lit.; jur.Diss.; Kiel 1964