Der Grundsatz des intendierten Ermessens im Zuwendungsrecht und seine Einschränkungen.
Heymanns
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Datum
2020
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Herausgeber
Heymanns
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
0012-1363
ZDB-ID
5471-9
Standort
ZLB: R 620 ZB 7120
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie wurden vielerorts öffentliche Mittel mit der »Gießkanne« ausgeschüttet. Doch auch in Krisenzeiten müssen Zuwendungen zielgerichtet und daher an Auflagen geknüpft werden. Verstößt der Zuwendungsempfänger gegen diese Auflagen, stellt sich die Frage des Widerrufs. Mit Blick auf die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gilt hier das so genannte intendierte Ermessen: Die Behörde soll im Regelfall die gewährte Zuwendung zurückfordern (vgl. I.) und davon nur im atypischen Einzelfall absehen (vgl. II.). Dies gilt auch dann, wenn die Zuwendung durch Vertrag gewährt wurde (vgl. III.).
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Schlagwörter
Zeitschrift
Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL
Ausgabe
24
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
1571-1577