Inhalt und Grenzen des gemeindlichen Ortsplanungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in Bayern.

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SEBI: HB 945

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Abstract

Das gemeindliche Ortsplanungsrecht ist Teil der kommunalen Selbstverwaltung, die im Grundgesetz geschützt ist.Als Kernbereich des gemeindlichen Ortsplanungsrechts ist der tatsächliche Vorgang der Gestaltung der örtlichen Verhältnisse durch zeichnerische Darstellung nach den geistigen Intentionen der Selbstverwaltungskörperschaft anzusprehen.Eingriffe in diesen Bereich sind verfassungswidrig.Grenzen des Ortsplanungsrechts sind in räumlicher Hinsicht die Grenzen des Hoheitsgebiets der Selbstverwaltungskörperschaft und die sachliche Grenze der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft.Eine weitere Grenze liegt in der Freiheit der Einzelpersönlichkeit und ihrer durch die Grundrechte geschützten Rechtssphäre.Dabei ist grundsätzlich von der freien Nutzung des Eigentums vor der Bau- und Gestaltungsfreiheit auszugehen.Wenn auch durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes hier Eingriffe möglich sind, so stehen doch auch diese unter den Geboten der Rechtsstaatlichkeit. chb/difu

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Gemeinde, Kommunalplanung, Ortsplanung, Raumplanung, Kommunalrecht, Stadtplanung, Bauleitplanung, Bauplanungsrecht

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Würzburg: (1967), ca. 120 S., Lit.

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Gemeinde, Kommunalplanung, Ortsplanung, Raumplanung, Kommunalrecht, Stadtplanung, Bauleitplanung, Bauplanungsrecht

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