Bund und Gemeinden in der Schweiz.
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ZZ
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IRB: Z 900
SEBI: Zs 2586-4
BBR: Z 2513
IFL: I 4087
SEBI: Zs 2586-4
BBR: Z 2513
IFL: I 4087
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Zusammenfassung
Wie in allen Bundesstaaten sind auch in der Schweiz Stellung und Funktion der Gemeinden im Staat sowohl im Verhaeltnis zum Gliedstaat (Kanton) als auch zum Bund definiert. Verfasser stellt in seinem Beitrag lediglich "die unmittelbaren Beziehungen der Gemeinden zum Bund" zur Diskussion. Er untersucht dabei den "Bundesdurchgriff auf die Gemeinden", der sich bundesgesetzlich oder auf dem Subventionsweg durchsetzen kann, den "Schutz der Gemeinden gegen Bundeseingriffe" und die "Mitwirkung der Gemeinden an der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Bunde", die sich in einer Repraesentation in der Bundesversammlung und im vorparlamentarischen Gesetzgebungsverfahren sowie in einer Mitwirkung an den die Gemeinden betreffenden Verwaltungsakten des Bundes ausdrueckt. kr
Beschreibung
Schlagwörter
Staat/Verwaltung, Gemeinde, Staatsaufbau, Verwaltungsorganisation, Stadt, Bundesrecht, Subvention, Entscheidungsfindung, Verwaltungsverfahren, Gesetzgebung, Willensbildung
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DISP, Zürich (1982)Nr.67, S.19-23, Lit.
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Staat/Verwaltung, Gemeinde, Staatsaufbau, Verwaltungsorganisation, Stadt, Bundesrecht, Subvention, Entscheidungsfindung, Verwaltungsverfahren, Gesetzgebung, Willensbildung