Immissionsschutz durch Verkehrsbeschränkung. VG Berlin, Urteil vom 19.6.1995 - VG 11 A 568.93.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1996
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
0943-383X
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1830
ZLB: Zs 4358-4
ZLB: Zs 4358-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
1. § 45 StVO kann Anspruchsgrundlage sein für verkehrsbeschränkende Maßnahmen wegen zu hoher Luftschadstoffkonzentrationen. 2. Die Verkehrsbehörden können auch für einzelne Straßen Maßnahmen nach § 45 StVO prüfen und beschließen, wenn ein Gesamtverkehrskonzept nicht vorliegt. Soweit nichtamtliche Leitsätze. Der Kläger ist Anwohner einer Straße in Berlin-Neukölln. Die Lärmbelastung liegt an diesem Ort bei 78 dBA tags und 69 dBA nachts. Die Abgasbelastung liegt bei 63 Mikrogramm je Kubikmeter Luft für Stickstoffdioxid, 13,3 Mikrogramm für Benzol und etwa 15 Mikrogramm für Dieselruß. Laut Begründung wies der Polizeipräsident die begehrte Straßenverkehrsbeschränkung nach § 45 StVO zu Unrecht mit der alleinigen Begründung zurück, eine Verkehrsbeschränkung verstärke die Belastung anderer Straßen. In der Begründung zur Anwendbarkeit der Grenzwerte nach der 16. BImSchV auch für bestehende Straßen, zum Anspruch auf ermessenfehlerfreie Entscheidung und zur Anwendung des §§ 45 StVO auch ohne ein vorlegendes Lärmschutzkonzept.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Umweltrecht
Ausgabe
Nr.1
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S.38-41