Immissionsschutz durch Verkehrsbeschränkung. VG Berlin, Urteil vom 19.6.1995 - VG 11 A 568.93.

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Datum

1996

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

0943-383X

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1830
ZLB: Zs 4358-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

1. § 45 StVO kann Anspruchsgrundlage sein für verkehrsbeschränkende Maßnahmen wegen zu hoher Luftschadstoffkonzentrationen. 2. Die Verkehrsbehörden können auch für einzelne Straßen Maßnahmen nach § 45 StVO prüfen und beschließen, wenn ein Gesamtverkehrskonzept nicht vorliegt. Soweit nichtamtliche Leitsätze. Der Kläger ist Anwohner einer Straße in Berlin-Neukölln. Die Lärmbelastung liegt an diesem Ort bei 78 dBA tags und 69 dBA nachts. Die Abgasbelastung liegt bei 63 Mikrogramm je Kubikmeter Luft für Stickstoffdioxid, 13,3 Mikrogramm für Benzol und etwa 15 Mikrogramm für Dieselruß. Laut Begründung wies der Polizeipräsident die begehrte Straßenverkehrsbeschränkung nach § 45 StVO zu Unrecht mit der alleinigen Begründung zurück, eine Verkehrsbeschränkung verstärke die Belastung anderer Straßen. In der Begründung zur Anwendbarkeit der Grenzwerte nach der 16. BImSchV auch für bestehende Straßen, zum Anspruch auf ermessenfehlerfreie Entscheidung und zur Anwendung des §§ 45 StVO auch ohne ein vorlegendes Lärmschutzkonzept.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für Umweltrecht

Ausgabe

Nr.1

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S.38-41

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen