Die Merkmale der "endgültigen Herstellung". Kritische Analyse der Rechtsprechung zu § 132 Nr. 4 BBauG.
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1975
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SEBI: Zs 987-4
IRB: Z 935
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Zusammenfassung
Verf. untersucht die Frage, wie der Auftrag des Gesetzgebers, Merkmale der endgültigen Herstellung in einer Erschließungsbeitragssatzung festzusetzen, auszulegen ist. Er kommt zu dem Ergebnis, daß die derzeitige Rechtsprechung dem Auftrag des Gesetzgebers nicht gerecht wird, weil es nicht darauf ankommen kann, aus welchen Teileinrichtungen eine Erschließungsanlage bestehen muß, sondern allein darauf, wie eine Teileinrichtung beschaffen sein muß, um, wenn sie vorhanden ist, als endgültig hergestellt angesehen zu werden.
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Bayerische Verwaltungsblätter, München (1975) S. 527-528