Die Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht.

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SEBI: 92/1117

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Zusammenfassung

Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) des Zivilrechts umfaßt die Sachverhalte, in denen jemand "ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein" (Pargr. 677 BGB). Derartige Vorgänge finden auch in der Sphäre des öffentlichen Rechts statt. Es könnte z. B. eine nicht zuständige Behörde für eine andere handeln, eine Behörde für eine Privatperson, eine Privatperson für eine Behörde, oder aber eine Privatperson führt öffentlich-rechtliche Geschäfte für eine andere aus. Die Verfasserin arbeitet die Rechtsnatur der GoA im Zivil- bzw. öffentlichen Recht auf und untersucht die Möglichkeiten analoger Anwendung der Regelungen der zivilrechtlichen GoA sowie die Zulässigkeit und die Rechtsfolgen der öffentlich-rechtlichen GoA. Im Schlußkapitel werden zu den genannten vier Fallgruppen der öffentlich-rechtlichen GoA Urteile vom Reichsgericht bis zur Gegenwart aufgeführt. anj/difu

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Geschäftsführung, Öffentliches Recht, Zivilrecht, Behörde, Hoheitsträger, Privatperson, Rechtsprechung, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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Passau: (1991), XXVIII, 139 S., Lit.(jur.Diss.; Passau 1991)

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Geschäftsführung, Öffentliches Recht, Zivilrecht, Behörde, Hoheitsträger, Privatperson, Rechtsprechung, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung

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