Die Entfernung von Kraftfahrzeugen auf Veranlassung der Polizei nach dem Recht der Gefahrenabwehr in Bayern - Ausgewählte Probleme.

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SEBI: 87/6113

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Das Entfernen von Kraftfahrzeugen durch die Polizei ist im Rahmen der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung bzw. bei Ordnungswidrigkeiten erlaubt. Im Rahmen der Arbeit wird lediglich das Entfernen im Rahmen der Gefahrenabwehr erörtert. Ziel der Dissertation ist es, anhand einiger ausgewählter Probleme die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme zu prüfen. Die Rechtsgrundlagen für das Entfernen von Kraftfahrzeugen bei Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten werden kurz angesprochen. Die Ausführungen beschränken sich auf die in Bayern geltenden Vorschriften der Gefahrenabwehr. Einleitend definiert der Autor den Aufgabenbereich der Polizei und erörtert anschließend die für das Entfernen von Kraftfahrzeugen zur Verfügung stehenden Befugnisnormen. Sodann definiert er den Verantwortlichen, z. B. an der Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen. Er macht Erörterungen über die Anwendung von Zwangsmitteln und den zu wahrenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. gzi/difu

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Kraftfahrzeug, Polizeirecht, Gefahrenabwehr, Verhältnismäßigkeit, Parken, Straßenverkehrsrecht, Verwaltungszwang, Verwaltungsrecht, Individualverkehr, Polizei, Recht, Verkehr

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Regensburg: (1987), XII, 158 S., Lit.(jur.Diss.; Regensburg 1987)

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Kraftfahrzeug, Polizeirecht, Gefahrenabwehr, Verhältnismäßigkeit, Parken, Straßenverkehrsrecht, Verwaltungszwang, Verwaltungsrecht, Individualverkehr, Polizei, Recht, Verkehr

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