Der Schutz der natürlichen Umwelt im Lichte der Gesetzgebung und der Rechtslehre einiger sozialistischer Länder. Volksrepublik Polen, Sowjetunion, Deutsche Demokratische Republik.

Jastrzebski, Ludwik
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1982

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Begriff und Gegenstand des Umweltschutzes werden in den sozialistischen Ländern nicht einheitlich aufgefasst. Begründet wird dies mit unterschiedlicher geschichtlicher Tradition, Staatsform und Rechtsentwicklung. Die Umweltgestaltung wird in diesen Ländern als eine grundlegende Funktion des Staates betrachtet. Die Rechtsinstitution, die dem Umweltschutz dient, ist das staatliche Eigentum an den Produktionsmitteln. Wirtschafts- und Raumplanung spielen beim Umweltschutz die Hauptrolle. In allen sozialistischen Ländern fehlt eine Organisation des Umweltschutzes auf zentraler Ebene. hb

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Verwaltung, Berlin 15(1982)Nr.1, S.113-123, Lit.

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