Zur BauNVO - Geltungsbereich der 5 Fassungen, Wohngebäude, besondere Wohngebiete, Vergnügungsstätten der BauNVO 1962/86, Sonstiges.

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0170-0413

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ZLB: Zs 3022-4
IRB: Z 1243

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Abstract

Ist Paragraph 30 oder Paragraph 31 BauGB die Grundlage für die Zulässigkeit von Vorhaben, so kommt eine der mittlerweile 5 Fassungen der BauNVO zur Anwendung. Anwendungsstichtage und Besonderheiten der jeweiligen Fassung werden einleitend kurz dargestellt. Danach wendet sich der Beitrag verschiedenen Begriffsbestimmungen zu, die sich über die Fortschreibung hinweg teilweise gändert haben. Unter anderem wird auf die besonderen Wohngebiete nach Paragraph 4a eingegangen, auf die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten nach der BauNVO 1962/86 sowie auf die Problemkreise Nutzungsänderung und Bestandsschutz, Typisierungslehre, Gliederung des Baugebiets nach Schalleistungspegeln.

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht. ZfBR

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Nr.4

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S.160-166

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