Generalverkehrsplan Bayern 1975. Textband, Kartenband.

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1975

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SEBI: 75/3057

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Ausgehend von den allgemeinen Grundsätzen bayerischer Verkehrspolitik sind im Gesamtverkehrsplan Bayern die verkehrspolitischen Ziele für die einzelnen Verkehrszweige formuliert und die notwendigen Maßnahmen genannt worden. Soweit nicht Bayern sondern der Bund oder seine Sondervermögensverwaltungen Planungsträger sind, wurde zu deren Planungen in Bayern Stellung genommen. Die Planungsziele und Maßnahmen der bayerischen Regierung für die verschiedenen Fachzweige des Verkehrs wurden koordiniert und damit ein erster Schritt zu einer integrierten Verkehrswegeplanung getan. Der Gesamtverkehrsplan soll in Abständen von höchstens 5 Jahren fortgeschrieben werden. Spezielle Gutachten und Studien werden jeweils in die Fortschreibungen mit einbezogen.

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In: München, (1975) insges. 290 S., Kt.; Tab.

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