Die Amtsblätter im Visier - Anmerkungen zu den Beurteilungskriterien des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 20. Dezember 2018 "Crailsheimer Stadtblatt II".
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: Kws 700 ZB 6762
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RE
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Abstract
"Das 'Crailsheimer Stadtblatt' schreibt Geschichte". So wird die erneute Behandlung gerade dieses Amtsblatts in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.12.2018 von dem Wettbewerbsrechtler Prof. Helmut Köhler, München, in einer Besprechung bewertet. Schließlich war das Crailsheimer Stadtblatt schon einmal im Jahr 1972 Gegenstand eines BGH-Urteils. Die Amtsblätter werden neuerdings in Teilen als unzulässige "pressemäßige Öffentlichkeitsarbeit" betrachtet. Deswegen sind sie vom BGH für die Zukunft verallgemeinernd zur "Ausdünnung" des Inhalts freigegeben worden. Auch die Außendarstellung des Amtsblatts muss den "staatlichen" Ursprung erkennbar werden lassen. Das Urteil des BGH und seine Begründung verdienen durchaus eine kritische Würdigung, die im Anschluss an die Zusammenfassung des Urteilsinhalts erfolgt.
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Die Gemeinde : BWGZ ; Zeitschrift für die Städte und Gemeinden, Stadträte, Gemeinderäte und Ortschaftsräte
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Nr. 6
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S. 193-198