Das Recht des Bürgers auf behördliche Auskunft.
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SEBI: 72/1017
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Zusammenfassung
Die Arbeit will durch eine theoretische Untersuchung abstrakt klären, wann dem Bürger ein Recht auf behördliche Auskunft zusteht. Gegenstand der Arbeit sind mithin nur die möglichen subjektiv-öffentlichen Rechte auf Auskunftserteilung. Nicht behandelt werden individuelle Zusagen, Rechte auf Akteneinsicht, Informationsrechte der Presse oder der Verbände. Dagegen werden Auskunftsansprüche auf dem Gebiet des Verwaltungsprivatrechts untersucht.
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Schlagwörter
Behörde, Recht, Information, Verwaltung, Öffentlichkeit, Rechtswissenschaft, Bürger, Auskunft, Verwaltungsprivatrecht
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Berlin: Duncker & Humblot (1972) 237 S., Lit.; (jur.Diss.; Hamburg 1971)
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Behörde, Recht, Information, Verwaltung, Öffentlichkeit, Rechtswissenschaft, Bürger, Auskunft, Verwaltungsprivatrecht
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Schriften zum öffentlichen Recht; 184