Grundeigentum und Nutzungsbeschränkungen, dargestellt an der Problematik des Eigentums innerhalb der Grenzen vom Nationalparks. Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum Recht der USA und der Bundesrepublik Deutschland.

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DE

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Regensburg

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ZLB: 95/1480

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DI

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Von 1872 bis 1989 wurden in den USA 341 Gebiete unter die Verwaltung des National Park Service (NPS) gestellt, während es in Deutschland im Jahre 1991 zehn Nationalparks gab, fünf davon auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Ähnlich unterschiedlich ist auch die Behandlung der Eigentümer von Land innerhalb der Nationalparkgrenzen. In den USA steht dem NPS eine Fülle von nicht-traditionellen Instrumenten zur Verfügung. So wird zunächst besonderer Wert auf die Schaffung eines Vertrauensverhältnisses zwischen NPS und den Eigentümern gelegt, es können Aufklärungsgespräche und informelle Vorverhandlungen durchgeführt werden. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden werden Nutzungspläne aufgestellt ("Zoning"), es gibt Landtauschprogramme. Im Gegensatz dazu ist in Deutschland der Bereich der vertraglichen Vereinbarungen noch klein, es wird in erster Linie auf hoheitliche Maßnahmen gesetzt. lil/difu

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ca. 250 S.

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