Die Abwägung privater Belange bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit der festgesetzten Nutzungen. Rechtsgutachten erstattet im Auftrag der Stadt Haan durch die wohnungsrechtliche Abt. des Instituts für Wohnungsrecht und Wohnungswirtschaft an der Univ. Köln.
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SEBI: Zs 1707-4
BBR: Z 374
IRB: Z 920
BBR: Z 374
IRB: Z 920
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Abstract
Anlass des Gutachtens: Ein Bebauungsplan weist eine Ladenpassage aus, wogegen die planbetroffenen Grundeigentümer geltend machen, dass in diesem Bereich Geschäftslokale nicht rentabel betrieben werden können. Das Gutachten beschäftigt sich mit der Frage, ob und wieweit die Gemeinde bei der Aufstellung eines Bebauungsplans die Wirtschaftlichkeit der festzusetzenden Nutzungen überprüfen und berücksichtigen muss. Hierzu werden Kriterien herausgearbeitet, welche die Gemeinde bei der Aufstellung eines Bebauungsplans beachten muss, damit der beschlossene Bebauungsplan der Überprüfung durch die Genehmigungsbehörde und die Gerichte standhält. bm
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Recht, Bundesbaugesetz, Bebauungsplanung, Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Prognose, Objektbezogenheit, Eigentumsschutz, Abwägung, Kriterium, Gutachten
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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 34(1980)Nr.9, S.316-322, Lit.
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Recht, Bundesbaugesetz, Bebauungsplanung, Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Prognose, Objektbezogenheit, Eigentumsschutz, Abwägung, Kriterium, Gutachten