Kernenergierecht. Schwerpunkte - Entscheidungsstrukturen - Entwicklungslinien.
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1981
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SEBI: 81/5241
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Zusammenfassung
Das Kernenergierecht ist nach der Meinung des Autors entwicklungsbedürftig. Demzufolge ist seine Arbeit als Versuch zu werten, mögliche Entwicklungslinien aufzuzeigen, um die bestehende Rechtsunsicherheit zu überwinden. Ihm kommt es nicht darauf an, ein neues Gesetz zu entwerfen, sondern er untersucht auf der Grundlage der Möglichkeiten des geltenden Rechts Probleme der atomrechtlichen Anlagengenehmigung. Typische Regelungsstrukturen, bestehende Regelungsdefizite des Kernenergierechts werden herausgestellt. Eine Weiterentwicklung des Verwaltungsverfahrens wie auch des richterlichen Kontrollverfahrens kann nur auf einer Grundrechtssituation basieren, die Richtlinien wie Standortvorsorge- und Energieplanung genau formuliert. im/difu
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Köln: Heymann (1981), XI, 269 S., Tab.; Lit.; Reg.(jur.Habil.; Univ.München 1979)
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Serie/Report Nr.
Recht - Technik - Wirtschaft; 23