Raumordnungsgesetz (ROG). Kommentar.

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München

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ZLB: 2010/1117

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RE

Abstract

Das neue ROG gilt für die Raumordnung auf Bundesebene seit dem 31.12.2008 und in den Ländern für nach dem 30.6.2009 begonnene Planaufstellungsverfahren. Als Folge der Föderalismusreform enthält es die allgemeinen Grundsätze und Leitziele für alle Raumplanungen, Grundaussagen für die Planungen der Länder, die Regeln für die Planungen des Bundes sowie Regelungen über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Der neue Kommentar erläutert insbesondere: die Grundsätze der Raumordnung und Regelungen über die Planerhaltung; die in das Verfahren der Raumordnungsplanung integrierte Umweltprüfung; die erweiterten Möglichkeiten der Kooperation von Regionen, Kommunen und Privaten; die Regelungen über den Planungs- und Koordinierungsauftrag des Bundes; die sich aus der neuen Kompetenzlage ergebenden Folgen für die Gesetzgebung der Länder.

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XXXIV, 556 S.

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