Die Open-House-Verfahren.

Beck
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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: R 292 ZB 7099

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Abstract

Der Beitrag behandelt die Voraussetzungen, Rechtsfolgen und den Rechtsweg bei Open-House-Verfahren. Dazu geht er zunächst auf die dogmatische Herleitung der Unanwendbarkeit des Vergaberechts auf Open-House-Verfahren ein, die durch ein bloßes Zulassungsverfahren (also gerade keine dem Vergaberecht inhärente Auswahl durch den öffentlichen Auftraggeber) gekennzeichnet sind. Im Anschluss behandelt er die diesbezügliche EuGH-Rechtsprechung, die nicht nur die Vergaberechtsfreiheit als solche anerkannt habe, sondern auch Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines solchen Verfahrens aufgestellt habe. Im Anschluss stellt er die Rezeption der EuGH-Rechtsprechung durch die deutschen Spruchkörper, dabei insbesondere der Vergabekammern des Bundes und des OLG Düsseldorfs, dar. Im Rahmen der kritischen Auseinandersetzung mit dem jüngsten Beschluss des OLG Düsseldorf kommt er zum Ergebnis, dass das Oberlandesgericht rechtsfehlerhaft angenommen habe, dass die Prüfung der Voraussetzungen eines zulässigen Open-House-Verfahrens nicht von den Vergabeinstanzen zu überprüfen sei. Schließlich geht der Beitrag als Exemplifikation auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ein.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 5

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S. 275-284

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