Die Bedeutung von Artikel 5 (f) der Rassendiskriminierungskonvention im deutschen Recht. Diskriminierung durch Private beim Zugang zu Gaststätten.

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Berlin

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ZLB: 2003/2196

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Artikel 5 (f) der Rassendiskriminierungskonvention verlangt von seinen Mitgliedstaaten, Rassendiskriminierung beim Zugang zu Gaststätten, Restaurants und anderen Servicebetrieben zu verbieten und in diesem Bereich Gleichheit durch und vor dem Gesetz herzustellen. Die Analyse der Autorin zeigt, dass die Norm nicht den Erlass eines Antidiskriminierungsgesetzes, sondern Prävention sowie effektiven Rechtsschutz und Schadenersatz bei Zuwiderhandeln gegen das Verbot gebietet. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass das deutsche Recht diesem Anspruch grundsätzlich gerecht wird. Dennoch ist der ausreichenden rechtlichen Ausgestaltung bisher keine entsprechende praktische Anwendung gefolgt. difu

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XX, 432 S.

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Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht; 161