Der reine Preiswettbewerb - wann ist er sinnvoll, wann verboten?
Werner
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Werner
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DE
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Köln
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1617-1063
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ZLB: R 628 ZA 3503
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RE
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Abstract
Der reine Preiswettbewerb, d.h. die Entscheidung über die Auftragsvergabe ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises, dominiert seit vielen Jahr(zehnt)en die deutsche Vergabepraxis. Insbesondere bei Bauvergaben war (und ist) er die Regel, auch bei Funktionalausschreibungen und zugelassenen Nebenangeboten. Die zu diesen Sonderkonstellationen gegenläufige Rechtsprechung insbesondere des OLG Düsseldorf hat Bewegung in diese tradierte Vergabepraxis gebracht. Im Folgenden gehen die Autoren der Frage nach, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen das nationale und europäische Vergaberecht - de lege lata und de lege ferenda - den reinen Preiswettbewerb überhaupt zulassen.
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Journal
Vergaberecht
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Nr. 2a
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S. 309-313