Optimierende Sozialgestaltung. Bedarf - Wirtschaftlichkeit - Abwägung.
Mohr Siebeck
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Mohr Siebeck
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Tübingen
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 2003/2172
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
RE
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Autor untersucht das Spannungsverhältnis zwischen Bedürfnissen und Ressourcen, das allen sozialstaatlichen Bedarfsentscheidungen zugrunde liegt. Insbesondere der stark auf Prozesse der Personenveränderung ausgerichtete Bereich sozialstaatlicher Bedarfsbefriedigung fordert die Offenlegung dieses Widerspruchs mit den Mitteln juristischer Dogmatik. Denn einerseits soll eine möglichst wirksame Hilfe geleistet werden, andererseits kann diese nicht ohne die umfassende Einbeziehung des Einzelfalles in die Entscheidung erfolgen. Damit werden neue Herausforderungen an die Sozialverfassung und das Sozialrecht gestellt. Der Wirtschaftlichkeitsgedanke muss dabei immer in die abwägende Konkretisierung des Gesetzesrechts eingebracht werden. Auf der Gegenseite wirkt die mit einem bedingten Vorrang ausgestattete Sozialschutzposition des Einzelnen. Der Autor deckt das Grundkollisionsverhältnis von Bedürfnissen und Ressourcen als bestimmendes Merkmal gesetzlicher Bedarfskonkretisierungstätigkeit von Verwaltung und Gerichten innerhalb des sozialen Leistungsrechts auf. Es wird deutlich, dass das Gesetzesrecht auf abwägende Rechtsanwendungsformen erkennbar reagiert. Erst dann ist der Weg frei für den abwägungsrelevanten Einfluss sowohl individualrechtsbezogener Sozialschutzargumente als auch gemeinwohlbezogener Wirtschaftlichkeitsargumente. Für deren Platzierung entwirft der Autor eine auf Bedarfskonstellationen zugeschnittene Abwägungsdogmatik. difu
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
529 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Jus publicum; 69