Kommunale Ordnungsdienste in Bayern.

Boorberg
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Boorberg

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München

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0522-5337

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ZLB: 4-Zs 987

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RE

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Abstract

Viele bayerische Kommunen wollen frühzeitig einer "Verwahrlosung" öffentlicher Räume entgegnen. Die Städte und Gemeinden sehen in Belästigungen durch "Gruppenszenen", öffentlichem Alkoholkonsum, Betteln in Fußgängerzonen oder einer Verschmutzung der Umgebung einen Nährboden für Kriminalität. Um diese Ausformungen sozial unbilligen Verhaltens zu bekämpfen und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken, entscheiden sich immer mehr bayerische Kommunen, ordnungsrechtlich besonders relevante Gemeindeteile durch einen "Kommunalen Ordnungsdienst" überwachen zu lassen. Allerdings sind die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung derartiger Überwachungsdienste kaum geklärt. Zudem stellen sich Abgrenzungsfragen zwischen dem Einsatz kommunaler Sicherheitskräfte, Polizei und privaten Sicherheitsdienstleistern. Der Beitrag will zur Klärung dieser vielschichtigen Rechtsfragen beitragen.

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 22

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S. 680-687

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