Stadt Duisburg Stadtentwicklungsplan. Teilgebiet. Das zentralörtliche Gliederungssystem als Grundlage der Entwicklungsplanung.
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SEBI: 75/4737
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Abstract
Ausgangsbasis sind die gesetzlich festgelegten Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die im Gebietsentwicklungsplan Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk zur Aufstellung mehrerer Entwicklungssysteme (Siedlungsschwerpunkte, Schnellbahnsystem, regionale Infrastruktur) geführt haben. Vor dem Hintergrund dieser Konzeptionen wird die Lage Duisburgs im Rhein-Ruhr-Ballungsraum charakterisiert. Es folgt eine funktionale innerstädtische zentralörtliche Gliederung des Stadtgebiets, die eine Abstufung in A-, B- und C-Versorgungszentren sowie Versorgungsbereiche ohne Zentralität ergibt. Durch die Klassifizierung soll eine Aufgabenteilung und gegenseitige komplementäre Ergänzung angestrebt werden, die als Dekonzentration die Versorgung der Bevölkerung sichert und die Entwicklungschancen im Bereich des Tertiären Sektors erhöht. Es wird festgestellt, daß das System auch für andere Großstädte Verwendung finden kann.
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Stadtentwicklungsplanung, Zentrale-Orte-Theorie, Gebietsentwicklungsplan, Landesplanung, Zentraler Ort, Stadtplanung, Raumordnung, Regionalplanung, Verwaltung
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Duisburg, (1972) 60 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.
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Stadtentwicklungsplanung, Zentrale-Orte-Theorie, Gebietsentwicklungsplan, Landesplanung, Zentraler Ort, Stadtplanung, Raumordnung, Regionalplanung, Verwaltung