Qualifikation und Ausbildung der Gemeindebeamten vor dem Ersten Weltkrieg.
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SEBI: Zs 150-20
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Zusammenfassung
Bis zum Ende des 19. Jh. ließ sich in Deutschland die Grenze zwischen unteren und höheren Beamten überscchreiten, erst später entstand eine starre Trennung der Beamtenränge. Die besoldeten Magistratsstellen entwickelten sich zu einer Domäne der Volljuristen. Der Nachwuchs rekrutierte sich zunächst aus Gerichtsassessoren, die im Kommunaldienst Verwaltungserfahrung sammelten, später wurden hierfür spezielle Stellen für Magistratsassessoren geschaffen. Auf der Ebene der Subalternbeamten wurden Beamtenstellen zur einen Hälfte mit Militäranwärtern, zur anderen mit Zivilanwärtern besetzt. Um deren Ausbildung auch theoretisch zu untermauern, wurden schon vor dem ersten Weltkrieg von einer Reihe von Städten spezielle Fachschulen gegründet. bre/difu
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Beamter, Kommunalbediensteter, Berufsausbildung, Verwaltungsorganisation
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 20(1981), Bd. 2, S. 245-258
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Beamter, Kommunalbediensteter, Berufsausbildung, Verwaltungsorganisation