Vergleich der Anforderungen für kommunale Kläranlagen nach EU-Recht und bundesdeutschem Recht. Orginaltitel des Vorhabens: Gutachten zur Gleichwertigkeit der Anforderungen der Rahmen- AbwasserVwV und der EU-Richtlinie an die Ablaufkonzentration kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen und an den Stickstoffeliminierungsgrad.

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Berlin

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ZLB: 97/1167-4
DST: S 650/177

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GU

Abstract

In der Bundesrepublik sind die Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer durch die Allgemeine Rahmen-Verwaltungsvorschrift festgelegt. Durch die "Richtlinie des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser" ist ein zweites System von Anforderungen und Überwachungsmodalitäten für Deutschland gültig. Das Gutachten untersucht die Gleichwertigkeit beider Systeme auf Basis der Ablaufkonzentrationen der maßgeblichen Parameter, zusätzlich werden die Anforderungen auf Basis des prozentualen Stickstoffabbaus untersucht und bewertet. Das umfangreiche Datenmaterial aus insgesamt 21 Abwasserbehandlungsanlagen wird einer Zeitreihenanalyse unterworfen: Daraus wird ein Simulationsmodell erstellt, mit dessen Hilfe weiteres Datenmaterial generiert werden kann. Als Ergebnis wird deutlich, daß die Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift aufgrund des Überwachungskriteriums "Ablaufkonzentration" für alle festgelegten Schmutzparameter bei auf zwei Ausnahmen - Stickstoff bei Anlagen über 100.000 EW und Gesamtphosphor bei Anlagen von 10.000 bis 20.000 EW - den Anforderungen der EU-Richtlinie mindestens gleichwertig ist. goj/difu

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Texte; 68/96